Vom Gästebeitrag befreit sind
• Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr.
• Jede fünfte und weitere Person einer Familie (jüngste Familienmitglieder werden befreit).
• Schwerbehinderte mit 100 % Grad der Behinderung sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen „B“, sofern sie nicht allein touristische Einrichtungen nutzen.
• Familienangehörige (z. B. Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) von Personen mit Haupt- oder Alleinwohnung im Gebiet der Gemeinde, wenn sie ohne Entgelt in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden.
• Schüler und Auszubildende, die sich zum Schulbesuch oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten.
• Teilnehmende an anerkannten Tagungen, Veranstaltungen, Kongressen oder Lehrgängen (für die ersten drei Tage).
• Personen, die in Unterkünften von Vereinen und Stiftungen mit sozialem Hintergrund untergebracht sind.
• Bewohner von Heimen nach dem Niedersächsischen Heimgesetz (nach Antragstellung und Nachweis).
Voraussetzungen für die Befreiung müssen nachgewiesen werden.
Nicht gästebeitragspflichtig sind
• Personen, die sich nur zur Berufsausübung in der Gemeinde Wurster Nordseeküste aufhalten und dies schriftlich nachweisen können
• Freiwillige Wehrdienstleistende für die Dauer der Stationierung und Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienststelle im Gebiet der Gemeinde Wurster Nordseeküste
• Bettlägerige Kranke, die nicht in der Lage sind, die Tourismuseinrichtungen zu benutzen und an den zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen teilzunehmen.